| Monte Argentario Almanach: Natur > Jagdsaison |
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Auf dieser Seite: Kurze Interpretation des italienischen Jagd‚ und Forstgesetzes Vollständiger Gesetzestext (Legge 157) |
| Das Objekt der Begierde: ein Schwein (Sus scrofa). Foto: Fabio Cianchi |
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Italienische Jagd Die Jagd ist in Italien kein Privileg wohlhabender Bürger. Im Prinzip hat hier jeder das Recht, zu festgelegten Zeiten Tiere zu schießen. Entsprechend verbereitet ist die Jagd in Italien, und entsprechend groß sind die Probleme. Am besten lässt sich die Jagd in Italien mit dem Autofahren vergleichen: Jeder erwachsene Bürger hat das Recht, auf öffentlichen Straßen ein Auto zu fahren. Man braucht dazu nur einen Führerschein und natürlich ein Auto. Zur Jagd braucht man in Italien eine Jagdkarte (nicht vergleichbar mit dem deutschen Jagdschein) und ein Gewehr. Für den Straßenverkehr gibt es Regeln und die meisten Autofahrer halten sich daran. Viele aber auch nicht. Bei der Jagd ist es ganz genauso. Über das Jagen (wie über Autofahren) wird viel, kontrovers und emotionsgeladen diskutiert. Wer kompetent mitreden will, sollte die Rechte und Pflichten der Jäger und Nichtjäger kennen. |
Online Querverweise: Über Jagd und Jäger. Ein Essay von Fabio Cianchi (in Italienisch) Copyright |
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Die wichtigsten Bestimmungen für den Umgang mit der Jagd im täglichen Leben. Eine kurze Interpretation des Gesetzes 157 (Legge 157). Jagdsaison: Vom vorletzten Sonntag im September bis 30. Januar. (Es gibt noch zwei vorgezogenen Jagdtage. In der Regel Anfang September.) Jagdtage: Am Dienstag und Freitag darf nicht gejagd werden (wichtig für Spaziergänger). Von den fünf Jagdtagen pro Woche darf der einzelne Jäger nur drei nutzen, und muss sie in seiner Jagdkarte eintragen. (Vom 1. Oktober bis zum 30. November gibt es auch die Möglichkeit, 20 Tage hintereinander zu jagen. Dafür gibt es scheinbar keine einheitliche Regelung.) Jagdzeit: Eine Stunde vor Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Jagdkarte: Zum Erwerb einer Jagdkarte muss man eine Prüfung machen. Die Jagdkarte muss jährlich erneuert werden und ist für ganz Italien gültig. Jagd: Ein Jäger darf höchstens drei Schüsse in Folge abgeben. Fünfschüssige Gewehre sind zwar erlaubt, dürfen aber nur dreischüssig benutzt werden. Beute: Pro Jagdtag und Jäger maximal: 1 Hase und 20 verschiedene Vögel. Jedes erlegte Wild muss mit Datum in der Jagdkarte eingetragen werden. Wildschweinjagd: Die Wildschweinjagd ist eine Treibjagd mit Hunden und mindestens 18 Personen (Jäger und Treiber). Sie beginnt am 1. November und endet am 30. Januar. Die Jäger können sich frei im Gelände bewegen, oder von festen Standplätzen schießen.. Schießstände: Die provisorischen Unterstände der Jäger dürfen nur aus Buschwerk zusammengebaut werden, und müssen am Abend vollständig wieder abgeräumt werden. Patronenhülsen: Alle Jäger sind verpflichtet, ihre leeren Patronenhülsen einzusammeln. Bewohnte Gebiete: Jäger müssen von bewohnten Häusern mindestens 100 Meter Abstand halten. Wenn sie in Richtung auf ein Haus schießen, müssen sie mindesten 150 Meter Abstand halten. Bewegt sich der Jäger in einem Abstand von 100 Metern von bewohnten Häusern, muss sein Gewehr entladen un gesichert sein. Der Mindestabstand von Wegen und Straßen beträgt 50 Meter. Verbotene Gebiete: Öffentliche oder private Parks, Gärten, archeologische Fundstätten, Sportplätze, Nationalparks, Naturschutzgebiete, WWFGebiete, Schonungen, frisch eingesäte Felder und noch nicht abgeerntete Weinberge und Olivenhaine. Eingezäunter Privatbesitz der alle 100 Meter mit einem Schild Divieto di caccia oder Fondo chiuso gekennzeichnet ist. Kontrolle: Für die Einhaltung der Jagdgesetze sind alle Organe mit Polizeibefugnis zuständig. Polizia Provinciale (=Umweltpolizei), Corpo Forestale (Forstwache), Carabinieri, Guardia di Finanza, Polizia Municipale und falls vorhanden Guardia Venatoria (Jagdaufsicht). Überregional: Polizia Provinciale Tel: 0564492 007 (Notfall) Tel: 0564484 575 (Zentrale) Porto Santo Stefano: Polizia Municipale Tel: 0564812 520 Carabinieri Tel: 112 oder 0564812 526 Guardia di Finanza Tel: 117 oder 0564812 542 Porto Ercole: Carabinieri Tel: 0564833 088 Guardia di Finanza Tel: 0564833 926 Orbetello: Corpo Forestale Tel: 0564860 581 Polizia Stradale Tel: 0564865 610 Polizia Municipale Tel: 0564865 330 Carabinieri Tel: 112 oder 0564862 929/30 Guardia di Finanza Tel: 117 oder 0564867 052 |
Internet: Provincia di Grosseto www.provincia. grosseto.it |
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